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Hier ist zu unterscheiden zwischen WEG und SEV Verwaltung

Die klassische WEG Verwaltung umfasst nur die Betreuung des Gemeinschaftseigentums.

Die SEV Verwaltung kann vom Eigentümer individuell mit üübertragen werden, wobei hier dann auch die Betreuung des Mieters in der Wohnung im Speziellen erfolgt.

Für Mieter wird für den Eigentümer eine separate Abrechnung erstellt.

Hier einige Auszüge aus dem klassischen Spektrum der SEV-Verwaltung, wobei die Aufzählung keinen Anspruch auf Vollzähligkeit beansprucht und alle Verträge individuell nach den entsprechenden Erfordernissen zu verhandeln und anzupassen sind

SEV Verwaltung

Kaufmännische Betreuung:

- Zahlung aller öffentlichen und privatrechtlichen Lasten der Wohnung ( Grundsteuer / Instandhaltungen)

- Erstellung aller erforderlichen Abrechnungen gegenüber Eigentümern und Mietern

Technische Betreuung:

- Überprüfung von Instandhaltungsbedarf und Ausführung notwendiger

Maßnahmen innerhalb des SEV veranlassen

- ggf Vorschläge / Angebote für erforderliche Maßnahmen einholen ggf

unter Hinzuziehung von Baufachleuten

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